Spezialuntersuchungen in unserer Praxis
Manchmal ist aufgrund eines Krebsvorsorgeabstriches eine weitere Abklärungsuntersuchung erforderlich. Auch bestimmte Erkrankungen oder Reizzustände des äußeren Genitalbereiches und der Scheide erfordern Spezialuntersuchungen, für die unsere Praxis seitens der Kassenärztlichen Vereinigung ermächtigt ist:
- Abklärung von auffäligen Ergebnissen eines Krebsvorsorgeabstriches des Gebärmutterhalses (z.B. PAP IIp, PAPIIID oder PAPIV)
- Nachsorge nach gynäkologischen operativen Eingriffen am Gebärmutterhals (Konisation)
- Diagnose und Therapie von Gewebeerkrankungen und Reizzuständen des außeren Genitales und der Scheide (zum Beispiel Lichen sklerosus, Atrophien)
- Tumornachsorgen nach Hauttumoren (Melanome)
